Beisetzungsmöglichkeiten auf dem Friedhof
Wahlgrab:
Diese Grabstätten werden für eine oder mehrere Urnen angeboten. Die Lage des Grabes kann in der Regel von den Angehörigen ausgesucht werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht für die Grabstätte verlängert werden.
Reihengrab:
Diese Grabstätte wird der Reihe nach vergeben. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden und das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.
Rasenreihengrab für Urnen:
Die Urne wird in einer dafür vorgesehenen Rasenfläche beigesetzt. Die Grasnarbe wird
geschlossen und die Stelle mit einer Platte gekennzeichnet. Die Pflege übernimmt die Gemeinde. (Diese Grabart wird nicht auf allen Friedhöfen
angeboten.)
Anonymes Grab:
Die Urne wird in einem dafür vorgesehenen Feld beigesetzt. Auf den meisten
Friedhöfen ist die Begleitung der Urnenbeisetzung durch die Angehörigen nicht möglich.